Pfarrei Seis: Sedisvakanz

Sedisvacanz

Durch den Tod von Diözesanbischof Wilhelm Egger wurde der bischöfliche Stuhl in der Diözese Bozen-Brixen vakant. Man spricht von der sog. "Sedisvakanz" (lat. sedes = Stuhl, vacare = leer sein).
Das Kollegium der Konsultoren (bestehend aus Josef Kronbichler, Jakob Willeit, Pierluigi Tosi, Ivo Muser, Bernhard Holzer, Albert Ebner und Carlo Moser, Georg Untergassmair, Paolo Crescini) hat am 17. August 2008 einstimmig Josef Matzneller zum Diözesanadministrator gewählt.

Der Diözesanadministrator "besitzt die Gewalt eines Diözesanbischofs" (can. 427 CIC). Allerdings gibt es eine wesentliche Einschränkung: "Sede vacante nihil innovetur." Zu Deutsch: "Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden." Das Kirchenrecht formuliert dies genauer aus: "Denjenigen, die zwischenzeitlich die Verantwortung für die Leitung der Diözese haben, ist es untersagt, irgendetwas zu tun, was eine Beeinträchtigung der Diözese oder der bischöflichen Rechte mit sich bringen könnte." (can. 428 § 2 CIC). Das betrifft beispielsweise die Ernennung von Pfarrern.
Das Amt des Diözesanadministrators erlischt mit der Inbesitznahme des Bistums durch den neuen Bischof.

Kontaktperson
Diözesanadministrator Josef Matzneller
Domplatz 2
39100 Bozen
Tel. +39 0471 306201
E-mail: bischoefl.ordinariat@ecclesiabz.com



BISCHOFSERNENNUNG
Dem Papst steht die freie Ernennung der Bischöfe zu.
Die Bischöfe der Bischofskonferenz von Nordost-Italien (zu der die Diözese Bozen-Brixen gehört) legen dem Apostolischen Stuhl alle drei Jahre eine gemeinsame Liste der für das Bischofsamt geeigneten Kandidaten vor.
Ist ein Bischofsstuhl zu besetzen, ist es Aufgabe des päpstlichen Nuntius die Vorschläge des Metropoliten (Erzbischof Luigi Bressan), sowie den Vorschlag des Vorsitzenden der Bischofskonferenz (Kardinal Angelo Bagnasco), zusammen mit seinem eigenen Votum dem Apostolischen Stuhl mitzuteilen.
Hinsichtlich der Eignung der Kandidaten für das Bischofsamt wird gefordert, dass der Betreffende sich auszeichnet durch festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Seeleneifer, Lebensweisheit, Klugheit sowie menschliche Tugenden und die übrigen Eigenschaften besitzt, die ihn für die Wahrnehmung des Amtes, um das es geht, geeignet machen; einen guten Ruf hat; wenigstens fünfunddreißig Jahre alt ist; wenigstens seit fünf Jahren Priester ist; den Doktorgrad oder wenigstens den Grad des Lizentiaten in der Heiligen Schrift, in der Theologie oder im kanonischen Recht an einer vom Apostolischen Stuhl anerkannten Hochschule erworben hat oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren ist. Das endgültige Urteil über die Eignung des Kandidaten steht dem Apostolischen Stuhl zu.


Gebet um einen guten neuen Bischof
Zum Gebet um einen guten neuen Bischof hat der Diözesanadministrator aufgerufen. Er bittet die Pfarrgemeinden in den Gottesdiensten eine entsprechende Fürbitte einzufügen. Darüber hinaus wird angeregt, an den monatlichen Gebetstagen um geistliche Berufe in besonderer Weise dieses Anliegen aufzugreifen.


Liturgische Hinweise für die Zeit der Sedisvakanz
Nach dem so plötzlichen Tod unseres geschätzten und lieben Diözesanbischof Dr. Wilhelm Egger bitte ich in der Zeit der Sedisvakanz alle Gläubigen, die Priester und Diakone, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge und im Dienst der Diözese Bozen-Brixen sowie die Mitglieder der Ordensgemeinschaften, um einen guten Nachfolger zu beten. Der bevorzugte Ort dafür ist der Gottesdienst.
Bis zum Amtsantritt eines neuen Bischofs soll in das Fürbittgebet der Messfeier, vor allem an Sonntagen, eine entsprechende Intention eingefügt werden.
An Wochentagen in der Zeit der Sedisvakanz sollen immer wieder (soweit es die liturgischen Regeln zulassen) die Orationen folgender Messen für besondere Anliegen verwendet werden:
Für das Bistum (Messbuch II, 1041)
Zur Wahl eines neuen Bischofs (Messbuch II,1047)
Für die Diener der Kirche (Messbuch II, 1055)
Vom Heiligen Geist (Messbuch II, 1133 ff.).
Die Lesungen solcher Messfeiern werden im Allgemeinen dem Wochentagslektionar entnommen.
Auch im Stundengebet, in den Bitten der Laudes und den Fürbitten der Vesper sowie in Wort-Gottes-Feiern und Andachten soll in den gegenwärtigen Anliegen unserer Diözese gebetet werden.


Es ist nicht vorgesehen, dass der Diözesanadministrator im Hochgebet genannt wird. Daher lautet der entsprechende Abschnitt: ". in Gemeinschaft mit unserem Papst Benedikt und allen Bischöfen. ."

Pfarrei Hl. Kreuz, Oswald von Wolkensteinplatz 8, 39040 Seis am Schlern (BZ), Tel.: +39 0471 706470, Fax: +39 0471 708550 - E-Mail
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